Frauen können, wenn sie schwanger sind, ihren Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen. Das haben die Richter vom Amtsgericht München entschieden. Demnach ist eine vorzeitige Kündigung unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen gültig.
Die Richter erklärten, dass es dabei keine Rolle spielt, ob die Schwangere aus medizinischer Sicht weiterhin Sport treiben kann oder darf. Das Gericht betonte zwar, dass es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Erkrankung handelte. Jedoch kann es aus Sicht der Schwangeren im Einzelfall durchaus eine Belastung sein, weiterhin sportlichen Tätigkeiten nachzugehen.
Mit der Entscheidung wiesen die Richter des Amtsgerichts München eine Zahlungsklage des Betreibers eines Fitnessstudios zurück. Nach Aussagen der Richter ist es für Schwangere nicht zumutbar, dass sie entgegen ihrer physischen und psychischen Gesundheit an dem Vertrag festhalten müssen.
Ob der Fitnessstudio-Vertrag von einer Frau aufgrund einer Schwangerschaft gekündigt wird, liegt jedoch im Ermessen des Einzelnen. Grundsätzlich ist von Sport während der Schwangerschaft nicht abzuraten. Allerdings muss dabei auf die individuelle physische und psychische Verfassung der Frau eingegangen werden.
Quellhinweis Bild: © Ronny Senst / pixelio.de
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